Allgemeine Darlehensbedingungen
21. November 2007 | geschrieben von baufiDie Allgemeinen Darlehensbedingungen sind bei jeder Bank Bestandteil der Kreditvergabe. Es sind vorformulierte Klauseln, die für den Kredit gelten und geben dem Kunden Auskunft zu verschiedenen Fragen.
Ein Darlehensvertrag kommt in der Regel nur zu Stande, wenn auch die Allgemeinen Darlehensbedingungen vom Kunden akzeptiert wurden. Werden diese während der Kreditlaufzeit geändert, muss die Bank diese Änderung dem Kunden schriftlich mitteilen.
Die Allgemeinen Darlehensbedingungen regeln zum Beispiel die Zahlung von Zins und Tilgung, die Tilgungsverrechnung, Höhe und Leistungszeitpunkt für Bearbeitungs- und Wertstellungsgebühren sowie die Bedingungen zur Darlehensauszahlung. Weiterhin erhält der Kunde hier Informationen über das Rücktrittsrecht sowie das Kündigungsrecht der Bank und seine Kündigungsmöglichkeiten. Des Weiteren regeln die Darlehensbedingungen, wann und in welchem Umfang der Darlehensnehmer die vereinbarten Sicherheiten zu stellen hat.
Werden im Darlehensvertrag hiervon abweichende Klauseln vereinbart, haben diese Vorrang.
http://www.baufinanzierungslexikon.com/allgemeine-darlehensbedingungen.php
verwandte Begriffe:
A, Allgemeine Darlehensbedingungen, D, Darlehensbedingungen, Darlehensvertrag, Klauseln, Kreditlaufzeit, Kreditvergabe
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