Alleineigentum
21. November 2007 | geschrieben von baufiWird ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufgeteilt, erfolgt die Trennung in Sonder- und Gemeinschaftseigentum.
Sonder- oder Alleineigentum ist hierbei die abgeschlossene Wohnung, aber auch Garagen oder Stellplätze, sofern sie dauerhaft markiert sind, gehören hierzu. Auch abgeschlossene Kellerräume oder der Dachboden kann Alleineigentum begründen. Die genaue Regelung findet sich in der Teilungserklärung. Hierin wird auch geklärt, ob und ab wann Wasserrohre zum Sonder- bzw. Gemeinschaftseigentum gehören. Auf jeden Fall nicht zum Alleineigentum zählen die tragenden Teile eines Gebäudes, das Dach sowie die Fenster und das Treppenhaus. All dies gehört zum Gemeinschaftseigentum.
Wichtig ist diese Unterteilung vor allem im Bereich der Kosten. So muss der Inhaber von Alleineigentum die hier entstandenen Kosten für Strom und Wasser allein tragen, entstandene Kosten beim Sondereigentum werden auf alle Wohnungsbesitzer nach einem vorher vereinbarten Schlüssel aufgeteilt.
http://www.baufinanzierungslexikon.com/alleineigentum.php
verwandte Begriffe:
A, Alleineigentum, Sondereigentum, Teilungserklaerung
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