Agio
20. November 2007 | geschrieben von baufiDer Begriff Agio bezeichnet Aufgeld, welches zusätzlich zum Nominalbetrag des Darlehens an die Bank zurückgezahlt werden muss. So wird das Darlehen beispielsweise zu 100% ausgezahlt, die Rückzahlung erfolgt aber zu 102%. Demnach ist das Agio auch als Darlehensgebühr zu sehen, welche den effektiven Jahreszins und damit die Gesamtkosten des Darlehens erhöht.
Die Zinszahlung des Darlehens wird trotz Agio immer auf den Nominalbetrag geleistet. Somit verringert ein Agio die Gesamtbelastung der zu tragenden Zinsen.
Der Begriff Agio wird deutlich häufiger im Bereich der Wertpapiere verwendet, dort wird das Agio meist als Ausgabeaufschlag auf Fonds berechnet.
Das Gegenteil von Agio ist Disagio, also ein Abschlag auf den Nennwert.
Wer bei Darlehen die Wahl zwischen Agio und Disagio hat, sollte das Agio verwenden, da hier die Auszahlung des Darlehens zu 100% erfolgt, das Disagio müsste aus eigenen Mitteln finanziert werden.
http://www.baufinanzierungslexikon.com/agio.php
verwandte Begriffe:
A, Agio, Aufgeld, Darlehen, Darlehensgebuehr, Disagio, Nominalbetrag
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