Abzahlungsdarlehen
19. November 2007 | geschrieben von baufiAbzahlungsdarlehen sind besser unter dem Begriff Tilgungsdarlehen zu finden. Wird dieses vereinbart, zahlt der Kreditnehmer während der Laufzeit eine gleich bleibende lineare Rate, die Tilgungsrate. Die Zinszahlung wird separat geleistet und dem Schuldner gesondert in Rechnung gestellt. Diese berechnen sich immer auf die noch verbleibende Restschuld. Somit reduziert sich die Belastung des Kreditnehmers mit zunehmender Tilgung.
Die Zinsbelastung erfolgt nicht immer zum gleichen Termin wie die Belastung der Tilgungsleistungen. So können die Zinszahlungen bei Abzahlungsdarlehen vierteljährlich, die Tilgungsleistungen aber halbjährlich vereinbart werden.
Abzahlungsdarlehen werden meist bei öffentlichen Darlehen, zum Beispiel bei Krediten der KfW vereinbart, aber auch für Wareneinkäufe ist diese Form gebräuchlich.
Die Höhe der Tilgungsrate wird aus der Höhe der Kreditsumme dividiert durch die Anzahl der Leistungen während der Kreditlaufzeit ermittelt.
http://www.baufinanzierungslexikon.com/abzahlungsdarlehen.php
verwandte Begriffe:
A, Abzahlungsdarlehen, Restschuld, Tilgung, Tilgungsdarlehen, Tilgungsleistungen, Tilgungsrate, Zinsbelastung, Zinszahlung
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