Abtretung
17. November 2007 | geschrieben von baufiUnter einer Abtretung, auch Zession genannt, versteht man den Übergang einer Forderung von einer Person auf eine andere. So kann ein Gläubiger eines Darlehens diese Forderung verkaufen, um kurzfristig über Liquidität zu verfügen.
Die Abtretung kann jedoch auch als Kreditsicherung verwendet werden, etwa wenn Lebensversicherungsansprüche, Auszahlungsansprüche einer Kapitallebensversicherung oder die Ansprüche auf Lohn- und Gehaltszahlungen an die Bank abgetreten werden. In einem solchen Fall erhält die Bank die Ansprüche ausgezahlt, wenn der Kunde zahlungsunfähig geworden ist.
Bei der Abtretung unterscheidet man die stille und die offene Zession.
Bei der stillen Abtretung wird der Schuldner nicht über die Abtretung informiert (meist bei Lohn- und Gehaltsabtretungen der Fall). Erst bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers wird der Arbeitgeber hiervon unterrichtet.
Bei der offenen Zession wird hingegen der Gläubiger von der Abtretung unterrichtet. Zahlungen können von dem Tag an nur noch an den neuen Gläubiger, die Bank, geleistet werden. Die offene Abtretung ist bei Lebensversicherungen üblich.
http://www.baufinanzierungslexikon.com/abtretung.php
verwandte Begriffe:
A, Abtretung, Auszahlungsansprueche, Gehaltszahlung, Kapitallebensversicherung, Kreditnehmer, Kreditsicherung, Lebensversicherung, Lebensversicherungsansprueche, Liquiditaet, Lohnzahlung, offene Zession, Schuldner, stille Zession, Zahlungsunfähigkeit
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