Abschreibung
14. November 2007 | geschrieben von baufiUnter der Abschreibung versteht man den Wertverlust eines Gegenstandes oder von Vermögen, welcher als Aufwand in der Bilanz kalkuliert wird. Somit können Abschreibungen Gewinne schmälern und so die Steuerlast senken.
Wertverluste können zum Beispiel durch Abnutzung oder Alterung eines Gegenstandes oder einer Immobilie entstehen, bei Aktien können Kursverluste der Grund sein.
Bewertet wird das Vermögen eines Unternehmens immer zu einem Stichtag, meist per Jahresende. So wird die aktuelle Situation des Unternehmens widergespiegelt.
Um den aktuellen Wert von Umlauf- und Anlagevermögen zu erkennen, werden sie dann zum Preis der Anschaffung oder Herstellung vermindert um den Wertverlust seit dem letzten Bewertungsstichtag aufgenommen.
Die Abschreibung von Wirtschaftsgütern beginnt mit dem Tag des Kaufes bzw. der wirtschaftlichen Nutzung. Sie endet mit dem Verkauf oder der Verschrottung desselben.
http://www.baufinanzierungslexikon.com/abschreibung.php
verwandte Begriffe:
A, Abschreibung, Anlagevermögen, Baufinanzierung, Immobilie, Steuerlast, Umlaufvermögen, Wertverlust
Sie müssen angemeldet sein um einen Kommentar zu hinterlassen.