Ablösung
13. November 2007 | geschrieben von baufiVon einer Ablösung eines Darlehens spricht man, wenn im Zuge einer Umschuldung ein bestehender Kredit gelöscht und hierfür ein neuer aufgenommen wird. Meist sind hier zwei verschiedene Banken involviert.
Gründe für eine Ablösung kann zum Beispiel das Ende der Zinsbindungsfrist sein, aber auch eine Zusammenlegung verschiedener Darlehen, etwa im Bereich der Ratenkredite. Hierbei bietet die ablösende Bank dem Kunden meist günstigere Konditionen, um zu ihr zu wechseln.
Im Zuge der Ablösung müssen neben dem Darlehensbetrag aber auch eventuell bestehende Sicherheiten übertragen werden. Im Falle von eingetragenen Grundschulden ist eine solche Übertragung notariell notwendig.
Die Ablösung der bestehenden Darlehen übernimmt in der Regel die übernehmende Bank. Hierzu ist eine Vollmacht des Kunden notwendig, um alle Auskünfte (Ablösebetrag, bestehende Sicherheiten) zu erhalten.
http://www.baufinanzierungslexikon.com/abloesung.php
verwandte Begriffe:
A, Ablösebetrag, Ablösung, Bank, Baufinanzierung, Darlehen, Darlehensablösung, Grundschulden, Sicherheiten, Umschuldung, Zinsbindungsfrist
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