Abgeschlossenheitsbescheinigung
13. November 2007 | geschrieben von baufiWenn Wohnungen in Mehrfamilienhäusern verkauft werden sollen, muss für jede dieser Wohnungen ein separates Grundbuchblatt angelegt werden. Dieses Wohnungsgrundbuchblatt gibt dann den Eigentümer an und gibt weiterhin Auskunft über bestehende dingliche Rechte (Eintragung einer Grundschuld, Wohnungsrecht).
Nur durch diese Erstellung ist eine Trennung von Sondereigentum (die Wohnung selbst) und Miteigentumsanteil (Abstellraum, Trockenraum) möglich.
Die Voraussetzung hierfür ist jedoch die Vorlage einer Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese wird von der Bauaufsichtsbehörde ausgestellt. Mit ihr und dem Aufteilungsplan kann dann das Wohnungs- und Teileigentum festgelegt werden. Um eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zu beantragen, muss der Eigentümer oder ein Bevollmächtigter den aktuellen Grundbuchauszug des Grundstückes sowie den Aufteilungsplan (inkl. Lageplan, Katasterauszug und Grundrisse aller Gebäude) einreichen.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung belegt, dass jede Wohnung einen separaten Zugang ins Freie besitzt (etwa durch das Treppenhaus) und das die einzelnen Wohnungen keine Verbindung zueinander haben. Sie müssen also durch Wände oder Decken voneinander getrennt sein.
http://www.baufinanzierungslexikon.com/abgeschlossenheitsbescheinigung.php
verwandte Begriffe:
A, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Aufteilungsplan, Bauaufsichtsbehörde, Katasterauszug, Mehrfamilienhäuser, Miteigentumsanteil
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