Abgeld

13. November 2007 | geschrieben von baufi

Unter dem Abgeld versteht man die Differenz vom Darlehensnominalbetrag zum Auszahlungsbetrag, welches sofort bei Auszahlung abgezogen wird. Das Abgeld wird in der Fachsprache Disagio genannt und auch als dieses im Kreditvertrag aufgenommen.
Die Höhe des vereinbarten Disagio wird als Prozentsatz angegeben.
Trotz Abgeld leistet der Kunde die Zinszahlungen jedoch immer auf den Nominalbetrag des Darlehens.
Gründe, ein Abgeld mit der Bank zu vereinbaren, kann zum Beispiel die Gewährung eines günstigeren Zinses sein. Dieser wirkt sich auf die monatliche Belastung aus, die hierdurch sinkt.
Bei Kunde, die ein Mehrfamilienhaus finanzieren möchten, welches anschließend vermietet wird, kann das Abgeld unter gewissen Umständen als Werbungskosten steuermindernd geltend gemacht werden.
Generell ist das Abgeld für Besitzer privat genutzter Immobilien selten von Vorteil.

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http://www.baufinanzierungslexikon.com/abgeld.php

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